Pflegegeld
Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert, ein möglichst selbst bestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden.
Das Ausmaß des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Erforderlich sind mehr als 65 Stunden monatlich und einer voraussichtlichen Dauer von mindestens 6 Monaten.
Die Anzahl der Stunden des monatlichen Pflegebedarfs wird im Rahmen einer Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine Pflegefachkraft festgelegt und gemäß dem 7-stufigen Modell (je nach Pflegebedarf) von monatlich EUR 157,30 bis EUR 1.688,90 ausbezahlt.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Pensionsversicherungsträger bzw. der Pensionsversicherungsanstalt.
Während eines Spital- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalts ein Sozialversicherungsträger, der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt trägt. In bestimmten Fällen kann das Pflegegeld auf Antrag weiter bezogen werden.
Anträge für Pflegegeld bzw. Erhöhung des Pflegegeldes der jeweiligen Versicherung finden Sie hier:
Weitere Infos zum Thema Pflegegeld erhalten Sie auf der Website des Sozialministeriums.